„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Art. 3,
3 Grundgesetz
Dies ist der Leitsatz, nach dem wir von der Lebenshilfe Gütersloh
handeln.
Menschen mit geistigen Behinderungen und Mehrfachbehinderungen und ihre
Familien haben das gleiche Recht auf Lebensqualität und Wohlergehen,
wie alle anderen Menschen auch. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass
diese Menschen so selbstständig wie möglich leben können
und dass ihnen so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie sie für
sich brauchen.
Darüber hinaus wollen wir auch die Situation von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen
sowie deren Familien verbessern. Wir wollen, dass diese Kinder in vollem
Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Wir haben uns im Jahr 2006 mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern
sowie Vereinsmitgliedern der Lebenshilfe auf gemeinsame Ziele
und Grundsätze verständigt, um unsere Haltung klar vertreten
zu können. Diese Ziele und Grundsätze wurden am 08.11.2006 durch
die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh
beschlossen. Sie gelten sowohl für die Lebenshilfe als „Elternvereinigung“
als auch für die Lebenshilfe als „Trägerverein“ und seine Dienste
und Einrichtungen.