Lebenshilfe

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Art. 3, 3 Grundgesetz

Dies ist der Leitsatz, nach dem wir von der Lebenshilfe Gütersloh handeln.
Menschen mit geistigen Behinderungen und Mehrfachbehinderungen und ihre Familien haben das gleiche Recht auf Lebensqualität und Wohlergehen, wie alle anderen Menschen auch. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass diese Menschen so selbstständig wie möglich leben können und dass ihnen so viel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie sie für sich brauchen.

Darüber hinaus wollen wir auch die Situation von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen sowie deren Familien verbessern. Wir wollen, dass diese Kinder in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Wir haben uns im Jahr 2006 mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie Vereinsmitgliedern der Lebenshilfe auf gemeinsame Ziele und Grundsätze verständigt, um unsere Haltung klar vertreten zu können. Diese Ziele und Grundsätze wurden am 08.11.2006 durch die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh beschlossen. Sie gelten sowohl für die Lebenshilfe als „Elternvereinigung“ als auch für die Lebenshilfe als „Trägerverein“ und seine Dienste und Einrichtungen.